Hallo, ich bin Maja vom Redaktionsteam von mama-hilft.de. Wussten Sie, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende seit 2023 auf 4.260 € gestiegen ist? Diese beachtliche Summe zeigt, wie wichtig die finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende ist.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist eine wichtige Steuererleichterung für Alleinerziehende. Er soll den finanziellen Druck mindern, der oft auf Eltern lastet, die ihr Kind allein großziehen. Dieser Freibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen und wirkt sich positiv auf die Steuerlast aus.
Im Laufe der Jahre wurde der Alleinerziehenden-Freibetrag mehrfach angepasst. 2015 stieg er von 1.308 € auf 1.908 €. Während der Corona-Krise erfolgte eine weitere Erhöhung auf 4.008 €. Diese Anpassungen zeigen, dass der Gesetzgeber die Bedeutung dieser Unterstützung erkannt hat.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Wir erklären, wer Anspruch hat, wie hoch der Betrag ist und wie Sie ihn geltend machen können.
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Die Alleinerziehenden-Steuervergünstigung ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihr Kind allein großziehen. Sie dient als steuerlicher Ausgleich für die besonderen Herausforderungen, denen Alleinerziehende gegenüberstehen.
Definition und Zweck
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen reduziert. Er beträgt 4.260 Euro pro Jahr für ein Kind und erhöht sich um 240 Euro für jedes weitere Kind. Diese Steuerentlastung für Alleinerziehende zielt darauf ab, die höheren Lebenshaltungskosten von Einelternfamilien auszugleichen.
https://www.youtube.com/watch?v=JDNaWo1ncw8
Gesetzliche Grundlage: § 24b EStG
Die rechtliche Basis für den Entlastungsbetrag findet sich in § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Diese Regelung legt fest, wer anspruchsberechtigt ist und wie hoch die Entlastung ausfällt. Das Jahressteuergesetz 2022 erhöhte den Betrag zum 1.1.2023 um 252 Euro auf die aktuellen 4.260 Euro.
Steuerliche Auswirkungen
Die Alleinerziehenden-Steuervergünstigung wirkt sich positiv auf die Steuerlast aus. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen, was zu einer geringeren Steuerzahlung führt. Arbeitnehmer können diesen Vorteil durch einen Wechsel in die Steuerklasse II bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug nutzen.
Höhe des Entlastungsbetrags 2024
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde für das Jahr 2024 angepasst. Diese Alleinerziehenden-Steuererleichterung bietet finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder allein großziehen.

Für das erste Kind beträgt der Grund-Entlastungsbetrag 4.260 Euro. Dies stellt eine deutliche Erhöhung im Vergleich zu früheren Jahren dar. Bis 2019 lag der Grundbetrag bei jährlich 1.908 Euro.
Alleinerziehende mit mehr als einem Kind erhalten zusätzliche Unterstützung. Für jedes weitere Kind wird ein Erhöhungsbetrag von 240 Euro gewährt. Diese Regelung gilt für alle haushaltszugehörigen Kinder.
- Grundbetrag für erstes Kind: 4.260 Euro
- Erhöhungsbetrag pro weiterem Kind: 240 Euro
Der Alleinerziehenden-Steuervorteil wirkt sich bei Arbeitnehmern über die Lohnsteuerklasse II aus. Wichtig zu beachten: Zusatzbeträge für weitere Kinder werden nur auf Antrag gewährt.
Diese Anpassungen des Entlastungsbetrags zielen darauf ab, die finanzielle Situation von Alleinerziehenden zu verbessern. Sie berücksichtigen die besonderen Herausforderungen, denen sich Alleinerziehende im Alltag stellen müssen.
Voraussetzungen für den Anspruch
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende. Um diese Steuerbegünstigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Alleinstehend sein
Alleinerziehende müssen alleinstehend sein. Das bedeutet, sie dürfen nicht mit einer anderen volljährigen Person in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Ausnahmen gelten für eigene Kinder, für die Kindergeld bezogen wird.
Haushaltszugehörigkeit eines Kindes
Mindestens ein Kind muss zum Haushalt gehören. Dies wird durch die Meldung des Kindes in der Wohnung nachgewiesen. Eine vorübergehende auswärtige Unterbringung zu Ausbildungszwecken ist dabei unschädlich.
Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Für das Kind muss ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bestehen. Wenn das Kind bei mehreren Personen gemeldet ist, erhält die Person den Entlastungsbetrag, an die das Kindergeld ausgezahlt wird.
Identifizierung des Kindes
Das Kind muss eindeutig identifiziert werden. Bei reinen Wohngemeinschaften ohne gemeinsame Haushaltsführung bleibt der Anspruch auf den Entlastungsbetrag erhalten.

Die Steuerbegünstigung für Alleinerziehende wird für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, um ein Zwölftel gekürzt. Ein Einkommensteuer-Veranlagungsrechner kann bei der Entscheidung zwischen gemeinsamer oder Einzelveranlagung helfen.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung. Für das Steuerjahr 2023 beträgt dieser 4.260 Euro, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Alleinerziehende erhalten zusätzlich 240 Euro pro weiterem Kind.
Diese Entlastung gilt nur für Alleinstehende mit mindestens einem Kind, die keinen Anspruch auf Ehegattensplitting haben. Der Alleinerziehenden-Freibetrag wird gewährt, wenn kein anderer Erwachsener finanziell oder praktisch zum Haushalt beiträgt.
Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird nach dem Monatsprinzip berechnet. Das bedeutet, er wird anteilig gekürzt, wenn die Voraussetzungen nicht ganzjährig erfüllt sind. Dies kann bei Heirat, Wegfall des Kindergeldanspruchs oder Zuzug einer volljährigen Person in den Haushalt der Fall sein.
Auch verwitwete Alleinerziehende können von dieser Entlastung für Alleinerziehende profitieren. Der Anspruch beginnt ab dem Monat des Todes des Partners. Auf Antrag kann der Entlastungsbetrag als Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen berücksichtigt werden.
Alleinerziehende sollten Änderungen ihrer Situation stets dem Finanzamt melden, um den korrekten Entlastungsbetrag zu erhalten und mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.
Besonderheiten bei geschiedenen oder getrenntlebenden Eltern

Geschiedene oder getrennt lebende Eltern stehen oft vor besonderen Herausforderungen bei der Steuererklärung. Die Alleinerziehenden-Steuervergünstigung bietet hier wichtige Entlastungen. Doch wie wird der Freibetrag in solchen Fällen gehandhabt?
Bei Kindern mit Meldung in beiden Elternhaushalten gilt eine klare Regel: Der Entlastungsbetrag wird nur einmal gewährt. Normalerweise erhält ihn der Elternteil, der das Kindergeld bezieht. Dies kann zu Unstimmigkeiten führen, wenn beide Eltern das Kind gleichermaßen betreuen.
In solchen Fällen bietet das Gesetz eine flexible Lösung: Bei gleichwertiger Haushaltsaufnahme können die Eltern gemeinsam entscheiden, wer den Entlastungsbetrag geltend macht. Diese Regelung gilt unabhängig vom Kindergeldbezug und ermöglicht eine faire Aufteilung der Steuererleichterung für Alleinerziehende.
Interessanterweise kann der Freibetrag sogar vom Elternteil abgezogen werden, für den sich die größere Steuerersparnis ergibt. Dies zeigt, dass das Steuerrecht hier durchaus Spielraum für individuelle Lösungen lässt. Eltern sollten diese Möglichkeit nutzen, um ihre finanzielle Situation zu optimieren.
Wer sich tiefer mit Sparmöglichkeiten im Alltag befassen möchte, findet unter diesem Link weitere nützliche Tipps. Diese können helfen, die durch die Alleinerziehenden-Steuervergünstigung gewonnenen finanziellen Vorteile noch besser zu nutzen.
- Der Entlastungsbetrag wird nur einmal pro Kind gewährt
- Bei gleichwertiger Betreuung können Eltern die Zuteilung selbst bestimmen
- Die steuerliche Optimierung steht im Vordergrund
Diese Regelungen zeigen, dass das Steuerrecht die komplexen Lebenssituationen von getrennten Eltern berücksichtigt. Die Steuererleichterung für Alleinerziehende bietet somit nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Flexibilität in der Handhabung.
Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug
Die Steuerentlastung für Alleinerziehende kann schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dies ermöglicht eine sofortige finanzielle Erleichterung für Alleinerziehende.
Steuerklasse II
Arbeitnehmer können die Alleinerziehenden-Steuererleichterung durch die Beantragung der Steuerklasse II erhalten. Diese Steuerklasse berücksichtigt automatisch den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für ein Kind.

Lohnsteuerermäßigungsverfahren
Für weitere Kinder ist ein zusätzlicher Schritt nötig. Ein Freibetrag von 240 Euro pro Kind kann im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingetragen werden. Dieser Betrag wird dann bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Geltendmachung in der Steuererklärung
Falls der Entlastungsbetrag nicht im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde, besteht die Möglichkeit, ihn in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Für das Jahr 2023 erfolgt dies in der Anlage Kind, Zeile 44 bis 50. Die nachträgliche Berücksichtigung sichert, dass Alleinerziehende die ihnen zustehende Steuerentlastung erhalten.
Entlastungsbetrag im Jahr der Trennung oder Heirat
Der Alleinerziehenden-Steuervorteil kann auch im Jahr der Trennung oder Heirat genutzt werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine zeitanteilige Inanspruchnahme möglich ist. Dies gilt sogar bei einer Zusammenveranlagung der Ehegatten.
Für Alleinerziehende beträgt die Steuerbegünstigung 4.008 Euro pro Kalenderjahr. Bei Veränderungen im Familienstand wird der Betrag angepasst. Für jeden Monat ohne Anspruch verringert sich die Summe um ein Zwölftel.
Ein Beispiel: Karin F. trennt sich im September 2024 von ihrem Mann. Ab diesem Zeitpunkt kann sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anteilig nutzen. Voraussetzung ist, dass sie die Kinder allein versorgt.
Verwitwete profitieren besonders: Im Todesjahr und im Folgejahr können sie sowohl den Splittingtarif als auch den anteiligen Entlastungsbetrag nutzen. Diese Regelung verhindert eine Benachteiligung von Alleinerziehenden, die sich im Laufe eines Jahres trennen.
Kombination mit anderen steuerlichen Vergünstigungen
Die Entlastung für Alleinerziehende geht über den Entlastungsbetrag hinaus. Alleinerziehende können zusätzlich von weiteren steuerlichen Vorteilen profitieren. Der hälftige Kinderfreibetrag von 3.192 Euro und der hälftige Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro stehen zur Verfügung.
Besonders interessant ist die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen den vollen Kinderfreibetrag von 6.384 Euro zu nutzen. Dafür ist ein Antrag beim Finanzamt erforderlich. Das Amt prüft dann automatisch, ob sich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag finanziell günstiger auswirkt. Diese Günstigerprüfung stellt sicher, dass Alleinerziehende optimal von der finanziellen Unterstützung profitieren.
Für Alleinerziehende wie Nina bedeutet die Steuerklasse II eine spürbare Entlastung. Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich für ein Kind, plus 240 Euro für jedes weitere Kind, kann mehrere hundert Euro mehr pro Monat vom Bruttolohn bedeuten. Diese Vergünstigung lässt sich sogar rückwirkend in der Steuererklärung geltend machen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt waren.
FAQ
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr 2024?
Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf den Entlastungsbetrag erfüllt sein?
Wie wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berechnet?
Wie wird der Entlastungsbetrag bei geschiedenen oder getrenntlebenden Eltern gehandhabt?
Kann der Entlastungsbetrag bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden?
Wie wird der Entlastungsbetrag im Jahr der Trennung oder Heirat gehandhabt?
Welche anderen steuerlichen Vergünstigungen können Alleinerziehende nutzen?
Quellenverweise
- https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/steuertipp-der-woche/2997-steuertipp-der-woche-nr-238-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-trotz-heirat.html
- https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/e/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende/
- https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/was-ist-der-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-und-wie-werden-kinderfreibetraege-bei-nicht-verheirateten-eltern-aufgeteilt–125202
- https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/familien-und-kinder/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende
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- https://www.aktuell-verein.de/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-alle-wichtigen-infos-im-ueberblick/
- https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-13-haushaltszugehoerigkeit-eines-kindes_idesk_PI20354_HI2811683.html
- https://esth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-Anhaenge/Anhang-16-Druck/anhang-16.html
- https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2023/210/entlastungsbetrag_fuer_alleinerziehende
- https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-4-beruecksichtigung-der-steuerklasse-ii_idesk_PI20354_HI2811688.html
- https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-121-splittingverfahren_idesk_PI20354_HI2811680.html
- https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-im-heiratsjahr_170_538912.html
- https://taxfix.de/ratgeber/steuerklassen/steuererklaerung-fuer-alleinerziehende/
- https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-haushaltsgemeinschaft_164_583516.html
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