Wussten Sie, dass der Regelbedarf des Bürgergeldes für Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 563 Euro beträgt? Als Maja, Autorin im Redaktionsteam von mama-hilft.de, möchte ich Ihnen heute einen Einblick in die Welt des Bürgergeldes für Alleinerziehende geben.
Das Bürgergeld, das seit dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt hat, bietet besondere Unterstützung für Alleinerziehende. Es sichert nicht nur das Existenzminimum, sondern zielt auch auf die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt ab.
Für Alleinerziehende mit einem Kind gibt es spezielle Regelungen und Mehrbedarfe. Diese Sozialhilfe für Alleinerziehende berücksichtigt die besonderen Herausforderungen, denen sich Eltern in dieser Situation gegenübersehen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Bürgergeld alleinerziehend 1 Kind und wie Sie die richtige Hilfe erhalten können. Sehr zu empfehlen ist auch dieser Ratgeber zum Thema Kinderzuschlag !
Was ist das Bürgergeld für Alleinerziehende?
Das Bürgergeld für Alleinerziehende ist eine wichtige Form der Grundsicherung Alleinerziehende. Es ersetzt das frühere Hartz IV Alleinerziehende und bietet finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder allein erziehen.
Definition und Zweck des Bürgergeldes
Das Bürgergeld soll Alleinerziehenden helfen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es umfasst den Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie spezielle Mehrbedarfe. Der Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt 563 Euro pro Monat.
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Unterschiede zum früheren System
Im Vergleich zum früheren Arbeitslosengeld Alleinerziehende gibt es einige Verbesserungen. Dazu gehören höhere Regelbedarfe, bessere Zuverdienstmöglichkeiten und eine längere Karenzzeit für die Wohnung.
Besonderheiten für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf. Dieser richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder. Bei einem Kind unter sieben Jahren beträgt er 36% des Regelsatzes. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind kann so insgesamt 630,56 Euro Regelbedarf und Mehrbedarf erhalten, plus Kosten für Unterkunft und den Kinder-Regelsatz.
Anspruchsvoraussetzungen für Alleinerziehende
Der Bürgergeld Anspruch für Alleinerziehende unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich müssen Antragsteller mindestens 15 Jahre alt und erwerbsfähig sein. Sie müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dürfen sich nicht im Rentenalter befinden.
Zu den Alleinerziehende Voraussetzungen gehört der Nachweis, dass sie tatsächlich alleinerziehend sind und mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben. Interessanterweise besteht der Anspruch auf den Alleinerziehendenzuschlag auch dann, wenn die Person mit den eigenen Eltern oder Geschwistern zusammenwohnt – vorausgesetzt, die alleinige Erziehungsverantwortung liegt bei ihr.

- 41% der Alleinerziehenden beziehen Bürgergeld Leistungen
- Der Regelsatz beträgt 563 Euro für alleinerziehende Mütter
- Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist auf 60% des Regelbedarfs begrenzt
- 2024 liegt die Obergrenze für den Mehrbedarf bei 337,80 Euro monatlich
Es ist wichtig zu beachten, dass drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sein müssen, um Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende zu haben. Dieser Anspruch besteht auch, wenn Pflegekinder aufgenommen wurden oder wenn die alleinerziehende Person mit Eltern oder Geschwistern zusammenlebt.
Bürgergeld alleinerziehend 1 Kind: Leistungsumfang
Das Bürgergeld bietet umfangreiche Leistungen für Alleinerziehende mit einem Kind. Diese Unterstützung soll die finanzielle Situation dieser Familien verbessern und ihnen ein würdiges Leben ermöglichen.
Regelbedarf für Alleinerziehende
Seit Januar 2024 beträgt der Regelbedarf für Alleinerziehende 563 Euro monatlich. Dieser Betrag deckt die grundlegenden Lebenshaltungskosten ab und ist ein wesentlicher Teil der Bürgergeld Leistungen.
Regelbedarf für das Kind
Der Regelbedarf für Kinder variiert je nach Alter:
- 0-5 Jahre: 357 Euro
- 6-13 Jahre: 390 Euro
- 14-17 Jahre: 471 Euro
Diese Beträge sollen die spezifischen Bedürfnisse in den verschiedenen Entwicklungsphasen abdecken.
Zusätzliche Leistungen und Zuschläge
Ein wichtiger Bestandteil ist der Alleinerziehendenzuschlag als Mehrbedarf. Dieser beträgt 36% des Regelbedarfs für ein Kind unter sieben Jahren. Weitere Bürgergeld Leistungen umfassen die Übernahme der Wohnkosten und Heizkosten. In besonderen Fällen können einmalige Beihilfen für notwendige Anschaffungen gewährt werden.
Der Kindergeldzuschlag kann zusätzlich beantragt werden und ergänzt das reguläre Kindergeld. Er unterstützt Familien mit geringem Einkommen und hilft, Kinderarmut zu vermeiden. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Fall ab.
Mehrbedarf für Alleinerziehende: Berechnung und Höhe

Der Alleinerziehendenzuschlag, auch Mehrbedarf genannt, ist eine wichtige finanzielle Unterstützung im Bürgergeld-System. Die Mehrbedarf Berechnung basiert auf dem Regelsatz und variiert je nach Anzahl und Alter der Kinder.
Für Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren beträgt der Mehrbedarf 36% des Regelbedarfs. Das entspricht 202,68 Euro bei einem Eck-Regelsatz von 563 Euro im Jahr 2024. Bei einem Kind über sieben Jahren reduziert sich der Zuschlag auf 12%.
Die Berechnung des Mehrbedarfs gestaltet sich wie folgt:
- Ein Kind unter 7 Jahren: 36% des Regelbedarfs
- Zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren: 36% des Regelbedarfs
- Zwei Kinder über 16 Jahre: 24% des Regelbedarfs
- Vier Kinder: 48% des Regelbedarfs
Der maximale Alleinerziehendenzuschlag liegt bei 60% des Regelbedarfs, was 2024 einem monatlichen Höchstbetrag von 337,80 Euro entspricht. Dieser Höchstsatz gilt für Alleinerziehende mit fünf oder mehr Kindern.
Beim Wechselmodell wird der Mehrbedarf zwischen den Elternteilen aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt entsprechend der Betreuungszeit, idealerweise zur Hälfte oder gemäß der Betreuungsmehrheit.
Wohnkosten und Heizung: Was wird übernommen?
Beim Bürgergeld für Alleinerziehende spielt die Übernahme der Wohnkosten eine wichtige Rolle. Das Jobcenter berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, um eine angemessene Unterstützung zu gewährleisten.

Angemessene Wohnungsgröße
Für Alleinerziehende mit einem Kind gilt eine Wohnfläche von etwa 60 Quadratmetern als angemessen. Diese Richtlinie dient als Orientierung für die Bewilligung der Mietkosten im Rahmen des Bürgergeldes.
Übernahme der Mietkosten
Bei Neuanträgen übernimmt das Jobcenter die Miete für ein Jahr vollständig. In dieser Zeit erfolgt keine Prüfung der Angemessenheit. Danach gelten die kommunalen Mietobergrenzen. Das Wohngeld für Alleinerziehende variiert je nach Wohnort und lokalen Mietpreisen.
Regelungen zu Heizkosten
Die Heizkosten werden in angemessener Höhe übernommen. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise führen die Jobcenter häufig Einzelfallprüfungen durch. Dies soll sicherstellen, dass die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden.
Die Bürgergeld Mietkosten für Alleinerziehende umfassen somit nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Nebenkosten und Heizung. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen beim Jobcenter einzureichen, um eine faire Beurteilung der Wohnkosten zu ermöglichen.
Kindergeld und Bürgergeld: Wie werden sie angerechnet?
Die Anrechnung von Kindergeld auf das Bürgergeld ist ein wichtiges Thema für Alleinerziehende. Das Kindergeld von 250 Euro pro Kind wird als Einkommen des Kindes betrachtet und mindert den Bürgergeld-Anspruch. Es gilt nicht als Einkommen des alleinerziehenden Elternteils.
Bei der Kindergeld Anrechnung gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
- Eine Versicherungspauschale von 30 Euro wird bei der Anrechnung berücksichtigt
- Der Mindestbeitrag zur Riester-Rente beträgt 5 Euro monatlich
- Ein Kindersofortzuschlag von 20 Euro (ab 2025: 25 Euro) wird zusätzlich gezahlt
Um das Bürgergeld Einkommen zu optimieren, können Eltern die Bezugsberechtigung für das Kindergeld bei der Familienkasse ändern. Dies ermöglicht die Nutzung von Freibeträgen. Wichtig ist auch: Wird das Kindergeld nachweislich im selben Monat an das Kind weitergeleitet, entfällt die Anrechnung auf die Bürgergeld-Leistungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Kindergeld-Anrechnung auf das Bürgergeld bestätigt (Az.: 1 BvR 3163/09 vom 11.03.2010). Ziel ist es, das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen. Alleinerziehende können zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.
Zuverdienst und Freibeträge für Alleinerziehende
Alleinerziehende im Bürgergeld haben die Möglichkeit, ihr Einkommen durch Zuverdienst aufzubessern. Der Bürgergeld Zuverdienst bietet finanzielle Anreize und unterstützt die Rückkehr ins Berufsleben.
Möglichkeiten des Zuverdienstes
Alleinerziehende dürfen monatlich bis zu 100 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Dies ermöglicht es, erste Schritte zurück in die Arbeitswelt zu machen, ohne sofort Kürzungen beim Bürgergeld zu erfahren.
Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Die Freibeträge Alleinerziehende sind gestaffelt und bieten zusätzliche Anreize:
- 20% für Einkommen zwischen 100 und 538 Euro
- 30% zwischen 538 und 1.000 Euro
- 10% zwischen 1.000 und 1.500 Euro
Bei einem Einkommen von 538 Euro dürfen Bürgergeld-Bezieher 187,60 Euro behalten. Dies fördert die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und verbessert die finanzielle Situation.
Besondere Regelungen für Minijobs
Minijobs sind für Alleinerziehende eine flexible Möglichkeit, Arbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Bei einem 538-Euro-Minijob profitieren sie von den oben genannten Freibeträgen und können so ihre finanzielle Lage verbessern.
Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu 3.000 Euro jährlich. Dies ermutigt Alleinerziehende, sich gesellschaftlich zu engagieren, ohne Nachteile beim Bürgergeld zu erfahren.
Unterstützung bei Ausbildung und Studium
Für alleinerziehende Eltern bietet das Bürgergeld besondere Förderungen im Bereich Ausbildung und Studium. Junge Menschen unter 25 Jahren profitieren von großzügigen Freibeträgen bei Nebenjobs.
Bei der Bürgergeld Ausbildung bleiben Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs bis zur Minijob-Grenze von 538 Euro unberücksichtigt. Dies gilt auch für eine dreimonatige Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Ferienjobs werden ebenfalls nicht angerechnet.
Alleinerziehende Studierende können zusätzlich BAföG beantragen. Bei einer Berufsausbildung steht die Berufsausbildungsbeihilfe zur Verfügung. Diese Leistungen ergänzen das Bürgergeld und unterstützen gezielt bei Ausbildungskosten.
- Freibetrag bis 538 Euro für Nebenjobs
- Keine Anrechnung von Ferienjobs
- Kombination mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe möglich
Das Studium Alleinerziehende wird durch diese Regelungen erleichtert. Sie ermöglichen es, Kinderbetreuung und Ausbildung besser zu vereinbaren. Wichtig ist, alle Änderungen der Lebenssituation dem Jobcenter mitzuteilen, um die volle Unterstützung zu erhalten.
Beantragung des Bürgergeldes für Alleinerziehende
Der Bürgergeld Antrag für Alleinerziehende ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Unterstützung. Das Jobcenter Alleinerziehende bietet hierfür spezielle Hilfe an. Seit 2024 erhalten Alleinerziehende mit einem Kind monatlich 563 Euro Bürgergeld, was eine deutliche Erhöhung zum Vorjahr darstellt.
Notwendige Unterlagen
Für den Antrag benötigen Sie Ihren Personalausweis, Mietvertrag, aktuelle Kontoauszüge und Nachweise über Einkommen und Vermögen. Wichtig: Der Alleinerziehendenzuschlag muss nicht extra beantragt werden, sollte aber dem Jobcenter mitgeteilt werden. Dies kann Ihnen zusätzlich bis zu 36% mehr Leistungen einbringen.
Antragsprozess beim Jobcenter
Das zuständige Jobcenter prüft Ihren Bürgergeld Antrag sorgfältig. Beachten Sie, dass im ersten Jahr Ersparnisse bis 40.000 Euro nicht angerechnet werden. Nutzen Sie die Beratungsangebote des Jobcenters, um alle Fragen zum Antragsprozess zu klären.
Digitale Antragsmöglichkeiten
Für mehr Flexibilität können Sie den Bürgergeld Antrag auch online stellen. Diese digitale Option erleichtert den Prozess für viele Alleinerziehende. Bei Schwierigkeiten stehen Ihnen Beratungsstellen wie die Caritas zur Seite, die Sie durch den Antragsprozess führen können.
FAQ
Was ist das Bürgergeld für Alleinerziehende?
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld als Alleinerziehende/r?
Wie hoch sind die Regelbedarfe für Alleinerziehende und Kinder?
Wie wird der Mehrbedarf für Alleinerziehende berechnet?
Welche Wohnkosten werden beim Bürgergeld übernommen?
Wie wird Kindergeld beim Bürgergeld angerechnet?
Welche Möglichkeiten des Zuverdienstes gibt es für Alleinerziehende?
Gibt es besondere Regelungen für Ausbildung und Studium?
Wie beantrage ich das Bürgergeld als Alleinerziehende/r?
Quellenverweise
- https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/das-buergergeld
- https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html
- https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/wie-viel-buergergeld-bekommt-man-alleinerziehend-mit-einem-kind-12-01-2024;art1373668,11654416
- https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/leistungen-fuer-alleinerziehende-mit-kind-betraege-und-ansprueche/
- https://www.buergergeld.org/mehrbedarf-alleinerziehende/
- https://www.bmfsfj.de/resource/blob/142764/a37b6042c496933b6ced2ccd3a27c822/handreichung-fuer-die-beratung-alleinerziehender-broschuere-vamv-data.pdf
- https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/kinder/mehrbedarf-fuer-alleinerziehende/
- https://www.buergergeld.org/news/so-viel-buergergeld-bekommen-alleinerziehende-mit-kindern/
- https://www.buerger-geld.org/mehrbedarf-alleinerziehende/
- https://www.echo24.de/leben/verbraucher/buergergeld-hoehe-berechnen-geld-alleinerziehende-mehraufwand-zuschlag-prozente-kinder-93032722.html
- https://www.buergergeld.org/berechnungsbeispiele/
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774
- https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/zusammensetzung-bedarfe
- https://www.buergergeld.org/kindergeld/
- https://www.derwesten.de/politik/buergergeld-kinder-regelsatz-regelbedarf-mehrbedarf-id300479253.html
- https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/was-ist-der-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-und-wie-werden-kinderfreibetraege-bei-nicht-verheirateten-eltern-aufgeteilt–125202
- https://www.elternsein.info/alltag-mit-kind/finanzen/finanzen-womit-alleinerziehende-rechnen-koennen/
- https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/fragen-und-antworten-zum-buergergeld-art.html
- https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-alleinerziehende-zuschlag
- https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-anspruch-auf-mehrbedarf-fuer-alleinerziehende
- https://www.fr.de/verbraucher/zuschuesse-buergergeld-alleinstehende-alleinerziehende-hoehe-betrag-zr-92906345.html
- https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/geld/buergergeld
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/7762701855163
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