KFZ-Halterwechsel innerhalb Familie: Infos & Tipps

KFZ-Halterwechsel innerhalb Familie

Überraschenderweise müssen Fahrzeugbesitzer in Deutschland beim Übergang eines Autos innerhalb der Familie durchschnittlich zwischen 20 und 40 Euro an Gebühren für einen Kfz-Halterwechsel aufbringen. Dieser Prozess ändert die Nutzungsrechte, nicht jedoch die Eigentumsrechte am Fahrzeug. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie – von den erforderlichen Unterlagen über den Ablauf bis hin zu möglichen Kostenfallen.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Autobesitzerwechsel in der Familie oder Fahrzeugeigentumswechsel innerhalb der Verwandtschaft ist in vielen Fällen erforderlich, wenn ein Fahrzeug den Besitzer wechselt, zum Beispiel durch Kauf, Geschenk oder Erbschaft. In solch einer Situation ändern sich zwar die Nutzungsrechte, nicht aber die Eigentumsrechte am Fahrzeug. Der neue Halter erhält die Verfügungsgewalt über das Auto.

Gründe für einen Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie

Die Hauptgründe für einen Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie sind:

  • Kauf eines Fahrzeugs von einem Familienmitglied
  • Geschenk eines Autos an ein Familienmitglied
  • Erbschaft eines Fahrzeugs innerhalb der Verwandtschaft

Nutzungsrechte vs. Eigentumsrechte

Beim Autobesitzerwechsel in der Familie ändert sich zwar die Nutzungsberechtigung, nicht aber die Eigentumsrechte am Fahrzeug. Der neue Halter erhält die Verfügungsgewalt über das Auto, bleibt aber weiterhin Eigentümer des Fahrzeugs.

Kfz-Halterwechsel: Voraussetzungen und Ablauf

Wenn ein Fahrzeug innerhalb der Kernfamilie den Besitzer wechselt, müssen einige Formalitäten erledigt werden. Der Kfz-Umschreibung bei Familienangehörigen und der Fahrzeugtiteltransfer in der Kernfamilie sind dabei die wichtigsten Schritte. Um den Halterwechsel reibungslos durchzuführen, solltest Du folgende Punkte beachten:

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Fahrzeugs
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Prüfung durch die Zulassungsstelle

Bei der Zulassungsstelle wird geprüft, ob der Antragsteller berechtigt ist, den Halterwechsel durchzuführen, ob das Auto die Anforderungen der Verkehrssicherheit erfüllt und ob es Kfz-Steuerrückstände oder offene Gebühren gibt. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Halterwechsel vollzogen werden.

Die Gebühren für eine Kfz-Umschreibung innerhalb der Familie belaufen sich auf 16,70 oder 27,- Euro, abhängig davon, ob das Fahrzeug im selben oder in einem anderen Zulassungsbezirk umgemeldet wird. Zusätzlich können Kosten für neue Kfz-Kennzeichen von ca. 30,- Euro anfallen, falls eine Ummeldung außerhalb des vorherigen Zulassungsbezirks erforderlich ist.

KFZ-Halterwechsel innerhalb Familie

Beim familiären Fahrzeugtransfer oder Autobesitzwechsel zwischen Blutsverwandten ist ein Halterwechsel ebenfalls erforderlich. In vielen Fällen kann dabei die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Versicherung übertragen werden, was sich positiv auf den Beitrag auswirkt.

Die Kosten für einen Halterwechsel innerhalb der Familie belaufen sich in der Regel auf 20-30 Euro für Zulassungsstellengebühren, 10-12 Euro für ein Wunschkennzeichen und 20-30 Euro für neue Nummernschilder. Oft gibt es keine genau definierte Frist für das Ummelden, doch sollte dies innerhalb einer Woche erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden.

Bei einem Autobesitzwechsel zwischen Blutsverwandten ist es wichtig zu beachten, dass junge Fahranfänger oft in teurere Schadenfreiheitsklassen eingestuft werden. In solchen Fällen kann es wirtschaftlich vorteilhaft sein, das Auto vorerst als Zweitwagen über die Eltern laufen zu lassen.

Einige Versicherer erlauben es sogar, dass die Versicherung auf den Namen des vorherigen Halters weitergeführt wird, selbst wenn sich der Halter ändert. Das hilft, die Versicherungskosten niedrig zu halten.

Kfz-Halterwechsel mit Vollmacht

Wenn du den Fahrzeugeigentumswechsel in der Großfamilie nicht selbst zur Zulassungsbehörde durchführen kannst, ist es möglich, eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht zu beauftragen. Diese Vollmacht muss deinen Namen und deine Adresse, den Zweck „Kfz-Halterwechsel“ sowie deine Unterschrift enthalten.

Voraussetzungen für eine gültige Vollmacht

Um den Kfz-Halterwechsel in der Großfamilie mittels Vollmacht durchführen zu lassen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Persönliche Identifikation: Der Bevollmächtigte muss seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Aktuelle Zulassungsbescheinigung: Eine Kopie der letzten Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Unterschrift des Fahrzeughalters: Die Vollmacht muss von dir als Fahrzeughalter unterschrieben sein.
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Mit diesen Dokumenten kann der Bevollmächtigte den Fahrzeugeigentumswechsel in der Großfamilie für dich bei der zuständigen Zulassungsstelle durchführen.

Es ist wichtig, dass die Vollmacht alle erforderlichen Informationen enthält und korrekt ausgefüllt ist. Nur so kann der Kfz-Halterwechsel reibungslos ablaufen.

Kfz-Halterwechsel: Kennzeichen behalten oder neues Nummernschild?

Beim Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie steht oft die Frage im Raum, ob das bisherige Kennzeichen beibehalten oder ein neues Nummernschild beantragt werden soll. Die gute Nachricht ist, dass es hier seit 2019 einige Erleichterungen gibt. Informieren Sie sich über Ihre Optionen, um bares Geld zu sparen.

Bleibt der Kfz-Halterwechsel innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks, können Sie in der Regel die alten Kennzeichen weiterführen. Wechseln Sie hingegen in einen anderen Zulassungsbezirk, haben Sie die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen zu übernehmen oder ein neues zu beantragen.

Nutzen Sie die Chance, Kosten zu sparen: Durch die Mitnahme des Kennzeichens bei einem Halterwechsel können Sie zwischen 50 und 70 Euro einsparen. Bedenken Sie aber auch, dass die Verwaltungskosten für die Ummeldung des Fahrzeugs in der Regel zwischen 10 und 15 Euro liegen, und neue Nummernschilder rund 30 Euro pro Schild kosten.

Zusätzlich können Sie bei der Ummeldung noch ein Wunschkennzeichen reservieren, was etwa 10 Euro extra kostet. Somit ist die Entscheidung, ob Sie das bisherige Kennzeichen beibehalten oder ein neues beantragen, eine Frage der individuellen Prioritäten und Kosten.

Auto ummelden: Halterwechsel online durchführen

Seit 2019 können viele Zulassungsstellen den Fahrzeugtiteltransfer in der Kernfamilie auch online abwickeln. Dieser digitale Prozess bietet eine bequeme Alternative zum klassischen Halterwechsel bei der Behörde vor Ort.

Voraussetzungen für den Online-Halterwechsel

Für den online Halterwechsel benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)

Ablauf des Online-Halterwechsels

Der Online-Halterwechsel für den Fahrzeugtiteltransfer in der Kernfamilie erfolgt direkt über das Portal der zuständigen Zulassungsstelle. Nach erfolgreicher Identifizierung mit deinem Online-Personalausweis können die erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Prozess abgeschlossen werden. Je nach Entscheidung erhältst du die neuen Fahrzeugpapiere anschließend per Post oder kannst sofort mit dem alten Kennzeichen weiterfahren.

Fahrzeugtiteltransfer in der Kernfamilie

Der digitale Halterwechsel bietet somit eine bequeme und zeitsparende Alternative zum Besuch der Zulassungsstelle. Durch die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen beizubehalten, können Autobesitzer nach dem Fahrzeugtiteltransfer innerhalb der Familie schnell wieder loslegen.

Mit welchen Kosten muss ich beim Halterwechsel rechnen?

Wenn es in einer Großfamilie zu einem Fahrzeugeigentumswechsel kommt, sind einige Kosten zu berücksichtigen. Die genauen Gebühren können je nach Zulassungsstelle und Kommune variieren, bewegen sich jedoch in der Regel zwischen 20 und 40 Euro.

Zusätzliche Ausgaben fallen an, wenn ein neues Kennzeichen beantragt werden muss. Hierfür sind etwa 12,80 Euro einzuplanen. Bleibt das bisherige Kennzeichen erhalten, belaufen sich die Kosten auf rund 17 Euro.

Bei einer Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks sind typischerweise 20 Euro fällig. Wechselt der neue Halter jedoch in einen anderen Zulassungsbezirk, können die Gebühren auf etwa 30 Euro steigen.

Für den Fall, dass ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, sind zusätzlich rund 10,20 Euro einzuplanen. Die Vorabreservierung eines solchen Kennzeichens kostet ca. 2,60 Euro.

Darüber hinaus kann bei verspäteter Ummeldung ein Verwarnungsgeld von 15 Euro anfallen. Insgesamt variieren die Kosten für den Fahrzeugeigentumswechsel in der Großfamilie je nach individueller Situation, liegen aber meist zwischen 26 und 29 Euro.

KFZ-Halterwechsel innerhalb Familie: Infos & Tipps

Bei einem Fahrzeugtransfer innerhalb der Familie ist oft ein Halterwechsel erforderlich. Dabei können Vorteile wie die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse genutzt werden. Der Ablauf ist in den meisten Fällen unkompliziert, solange alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Die Grundgebühr für die Umschreibung bei Halterwechsel beträgt 27,10 Euro, bei Kennzeichenbehalt 24,20 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) sowie Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel) an. Die Gesamtkosten für die internetbasierte Fahrzeugzulassung wurden im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort gesenkt.

Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von Großeltern, Geschwistern oder Eltern an Kinder kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Fahranfänger haben begrenzte, übertragbare schadenfreie Jahre für die Kfz-Versicherung. Nur in besonderen Fällen ist eine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse durch bestimmte Familienmitglieder möglich.

  • Bei Abgabe des Führerscheins kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden.
  • Im Falle der Aufgabe eines Zweitwagens kann die SF-Klasse auf die Kinder oder Enkel übertragen werden.
  • Im Erbfall kann die Schadenfreiheitsklasse geerbt werden.

Die neue Kfz-Versicherung akzeptiert in der Regel die Übernahme der SF-Klasse beim Wechsel. Allerdings geht der SF-Rabatt nach der Übertragung verloren. Die Regeln und Nachweise für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sind von Kfz-Versicherungen vorgeschrieben.

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Kraftfahrzeugübertragung zwischen Verwandten

Der Fahrzeughalterwechsel innerhalb der Familie kann somit in vielen Fällen von Vorteil sein, sollte aber sorgfältig geprüft und geplant werden, um die Vor- und Nachteile abzuwägen.

Kfz-Versicherung: Anpassungen nach dem Halterwechsel

Wenn der Autobesitz innerhalb der Familie wechselt, müssen auch Anpassungen bei der Kfz-Versicherung vorgenommen werden. Der neue Fahrzeughalter wird in den Versicherungsvertrag eingetragen, was sich auf die Beiträge und Einstufungen auswirken kann.

Wurde das Fahrzeug innerhalb der Verwandtschaft übertragen, besteht oft die Möglichkeit, die günstigere Schadenfreiheitsklasse des Vorbesitzers zu übernehmen. Dies kann zu deutlichen Einsparungen bei den Versicherungskosten führen.

Laut Experten nutzen über 700.000 Kunden den digitalen Versicherungsmanager CLARK, um solche Anpassungen bei einem Autobesitzwechsel in der Familie oder Fahrzeugeigentumswechsel innerhalb der Verwandtschaft unkompliziert vorzunehmen.

  • Ummeldung ohne Halterwechsel: etwa 26,00 €
  • Ummeldung mit Halterwechsel: etwa 29,00 €
  • Neue Kennzeichenschilder (Nummernschilder) kosten rund 10,00 € in den meisten großen Städten
  • Vergabe eines neuen Kennzeichens liegt je nach Zulassungsbezirk bei um die 30,00 €
  • Gebühr für vorige Reservierung eines Wunschkennzeichens: etwa 12,00 €

Es lohnt sich also, die Kfz-Versicherung nach einem Autobesitzwechsel in der Familie oder Fahrzeugeigentumswechsel innerhalb der Verwandtschaft genau zu prüfen und mögliche Optimierungspotenziale zu nutzen.

Fazit

Der Halterwechsel eines Kraftfahrzeugs innerhalb der Familie ist in den meisten Fällen ein unkomplizierter Prozess, solange alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Neben der Ummeldung bei der Zulassungsstelle müssen auch Anpassungen bei der Kfz-Versicherung vorgenommen werden. Durch die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse können in manchen Fällen sogar Beitragsvorteile entstehen.

Die Kosten für den KFZ-Halterwechsel innerhalb Familie variieren je nach Szenario, wie z.B. Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder Halterwechsel im selben Bezirk. Darüber hinaus müssen auch eventuelle Gebühren für ein neues Kennzeichen oder eine Umweltplakette berücksichtigt werden. Mit einer sorgfältigen Planung lässt sich der Kraftfahrzeugübertragung zwischen Verwandten jedoch in der Regel reibungslos abwickeln.

Insgesamt bietet der Halterwechsel innerhalb der Familie eine unkomplizierte Möglichkeit, das Fahrzeug an einen neuen Besitzer zu übertragen, ohne größeren bürokratischen Aufwand betreiben zu müssen. Durch die Nutzung des Online-Zulassungsservices können viele Formalitäten sogar von zu Hause aus erledigt werden.

FAQ

Wann muss ein Kfz-Halterwechsel durchgeführt werden?

Ein Kfz-Halterwechsel muss vorgenommen werden, wenn ein Fahrzeug in den Besitz eines Familienmitglieds übergeht, etwa durch Kauf, Geschenk oder Erbschaft. Dabei ändert sich die Nutzungsberechtigung, nicht aber die Eigentumsrechte am Fahrzeug. Der neue Halter erhält die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

Welche Unterlagen werden für den Kfz-Halterwechsel benötigt?

Für den Halterwechsel müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Nachweis der Hauptuntersuchung, eVB-Nummer der Kfz-Versicherung und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Was passiert bei der Prüfung durch die Zulassungsstelle?

Bei der Zulassungsstelle wird geprüft, ob der Antragsteller berechtigt ist, den Halterwechsel durchzuführen, ob das Auto die Anforderungen der Verkehrssicherheit erfüllt und ob es Kfz-Steuerrückstände oder offene Gebühren gibt.

Kann der Kfz-Halterwechsel auch von einer anderen Person durchgeführt werden?

Ja, wenn Du nicht selbst zur Zulassungsbehörde gehen kannst, darf auch jemand anderes für Dich den Kfz-Halterwechsel durchführen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, die Name und Adresse des Bevollmächtigten, den Zweck der Vollmacht („Kfz-Halterwechsel“) sowie Deine Unterschrift enthalten muss.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten oder muss ich ein neues beantragen?

Beim Halterwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks kannst Du die alten Kennzeichen übernehmen. Wechselst Du den Zulassungsbezirk, hast Du die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen weiterzuführen oder ein neues zu beantragen.

Kann der Kfz-Halterwechsel auch online durchgeführt werden?

Ja, seit 2019 können viele Zulassungsstellen den Halterwechsel auch online abwickeln. Dafür benötigst Du einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine gültige Hauptuntersuchung und Kfz-Versicherung.

Welche Kosten fallen beim Kfz-Halterwechsel an?

Die Gebühren für den Kfz-Halterwechsel sind in den Kommunen unterschiedlich geregelt, liegen aber in der Regel zwischen 20 und 40 Euro. Zusätzliche Kosten fallen an, wenn ein neues Kennzeichen beantragt wird – hier kommen rund 12,80 Euro hinzu.

Was muss bei der Kfz-Versicherung nach dem Halterwechsel beachtet werden?

Nach dem Halterwechsel müssen Anpassungen bei der Kfz-Versicherung vorgenommen werden. Der neue Halter wird in den Vertrag eingetragen, was Auswirkungen auf Beiträge und Einstufungen haben kann. Wurde das Fahrzeug innerhalb der Familie übertragen, besteht eventuell die Möglichkeit, die günstigere Schadenfreiheitsklasse des Vorbesitzers zu übernehmen.

Quellenverweise

Redaktion