Kindergeld nach 18: Wann wird es weitergezahlt?

Kindergeld

Eltern bekommen in Deutschland automatisch Kindergeld bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes. Doch was passiert danach? Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden. In diesem Beitrag erfährst du, wann der Anspruch bestehen bleibt, welche Nachweise erforderlich sind und worauf du achten musst. Wie lange Kindergeld für dich ausgezahlt werden kann, erfährst du hier

Grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld nach 18

Kindergeld wird nach dem 18. Geburtstag nur dann weitergezahlt, wenn das Kind sich noch in einer bestimmten Lebenssituation befindet. Die Familienkasse prüft dabei genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Kindergeld kann bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden, wenn das Kind sich in Schulausbildung, Studium oder Berufsausbildung befindet, in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist, einen anerkannten Freiwilligendienst leistet, als arbeitslos gemeldet ist (bis maximal 21 Jahre) oder aufgrund einer Behinderung nicht selbst für den Lebensunterhalt sorgen kann.

In welchen Fällen wird Kindergeld weitergezahlt?

Damit du direkt siehst, wann ein Anspruch auf Kindergeld nach dem 18. Geburtstag besteht, findest du hier eine Übersicht:

Situation des Kindes Dauer des Anspruchs Erforderliche Nachweise
Schule (z. B. Gymnasium, Berufsschule) Bis zum 25. Geburtstag Schulbescheinigung
Erstes Studium (Bachelor, Master, Duales Studium) Bis zum 25. Geburtstag Immatrikulationsbescheinigung
Erste Berufsausbildung (schulische oder duale Ausbildung) Bis zum 25. Geburtstag Ausbildungsbescheinigung
Übergangszeit (zwischen Schule und Studium/Ausbildung) Max. 4 Monate Bestätigung über geplanten Start
Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst) Bis zum 25. Geburtstag Dienstbescheinigung
Arbeitslos gemeldet (bei der Agentur für Arbeit) Bis zum 21. Geburtstag Arbeitslosenmeldung
Kind mit Behinderung Zeitlich unbegrenzt Ärztliches Gutachten
Anspruch auf Kindergeld nach 18
Anspruch auf Kindergeld nach 18

Wichtige Punkte zur Kindergeld-Verlängerung

Erste oder zweite Ausbildung: Was gilt?

Viele Eltern sind sich unsicher, ob das Kindergeld auch in einer zweiten Ausbildung oder einem weiterführenden Studium gezahlt wird. Grundsätzlich gilt: Während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums gibt es keine Einschränkungen. Bei einer zweiten Ausbildung wird der Anspruch jedoch geprüft. Entscheidend ist, ob das Kind hauptberuflich lernt oder bereits eine eigenständige Erwerbstätigkeit ausübt. Daher gilt die 20-Stunden-Grenze für eine berufliche Tätigkeit neben der Ausbildung. Wird diese überschritten, kann der Anspruch auf Kindergeld entfallen.

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Solange sich das Kind in der ersten Ausbildung oder dem Erststudium befindet, wird das Kindergeld ohne Einkommensgrenze weitergezahlt. Bei einer zweiten Ausbildung (z. B. zweites Studium, Weiterbildung) gilt:

  • Das Kind darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Minijobs sind erlaubt.

Übergangszeiten: Wie lange darf die Pause sein?

Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kommen häufig vor, etwa zwischen dem Schulabschluss und dem Studienbeginn oder zwischen Bachelor- und Masterstudium. Wichtig ist, dass diese Lücke maximal vier Monate beträgt, da ansonsten der Kindergeldanspruch für diesen Zeitraum entfällt. In dieser Zeit kann das Kind beispielsweise jobben, ohne dass dies Auswirkungen auf das Kindergeld hat. Sollte sich der geplante Beginn des Studiums oder der Ausbildung verzögern, sollte dies schnellstmöglich bei der Familienkasse gemeldet werden, um eventuelle Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Zwischen Schule und Studium/Ausbildung oder zwischen zwei Studienabschnitten dürfen maximal 4 Monate liegen. Dauert die Pause länger, entfällt der Anspruch auf Kindergeld für diese Zeit.

Freiwilligendienst: Welche Programme sind anerkannt?

Ein Freiwilligendienst bietet jungen Menschen nicht nur wertvolle Erfahrungen, sondern sichert auch weiterhin den Anspruch auf Kindergeld. Wichtig ist, dass es sich um ein offiziell anerkanntes Programm handelt. Dazu gehören das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) oder der Bundesfreiwilligendienst. Auch internationale Programme wie der Internationale Jugendfreiwilligendienst oder ein Europäischer Freiwilligendienst werden berücksichtigt. Während des Dienstes bleibt der Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

Kindergeld gibt es für folgende Freiwilligendienste:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst

Was gilt für arbeitslose Kinder?

Falls das Kind nach dem Schulabschluss oder einer Ausbildung nicht sofort eine Anschlussbeschäftigung findet, kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden – allerdings nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass das Kind aktiv arbeitssuchend gemeldet ist und sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitslos registrieren lässt. In dieser Zeit sollte das Kind regelmäßig nachweisen, dass es sich um eine Arbeitsstelle bemüht, da sonst die Zahlungen eingestellt werden können.

Ist das Kind unter 21 Jahre alt und arbeitslos gemeldet, gibt es weiter Kindergeld. Das Kind muss aktiv arbeitssuchend sein und bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein.

Höhe des Kindergelds

Die Höhe des Kindergelds richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie und wird regelmäßig angepasst. Für viele Familien ist das Kindergeld eine wichtige finanzielle Unterstützung, die zur Deckung von Lebenshaltungskosten, Bildungsausgaben oder auch für Sparpläne für die Zukunft der Kinder genutzt wird. Doch wie viel Kindergeld steht dir eigentlich genau zu? Die Berechnung kann je nach Situation unterschiedlich ausfallen. Mit dem Kindergeldrechner von Papaswort.de kannst du schnell und unkompliziert herausfinden, wie hoch dein Anspruch ist.

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Kindergeld-Verlängerung
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Antragstellung und Nachweise

Damit das Kindergeld nach dem 18. Geburtstag weitergezahlt wird, sind folgende Dokumente notwendig:

  • Schulbescheinigung (für Schüler)
  • Immatrikulationsbescheinigung (für Studierende)
  • Ausbildungsbescheinigung (für Azubis)
  • Arbeitslosmeldung (für arbeitssuchende Kinder)
  • Nachweis für Freiwilligendienst
  • Ärztliche Bescheinigung bei Behinderung

Die Unterlagen sollten rechtzeitig bei der Familienkasse eingereicht werden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Was tun, wenn das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird?

Wenn die Zahlung ausbleibt, solltest du Folgendes tun:

  1. Prüfen, ob die Familienkasse alle Unterlagen hat: Oftmals liegt die Verzögerung daran, dass ein erforderliches Dokument fehlt oder ein Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht wurde. Es empfiehlt sich, alle eingereichten Unterlagen erneut zu überprüfen und gegebenenfalls nachzureichen.
  2. Kontakt mit der Familienkasse aufnehmen: Sollte die Zahlung ausbleiben, ist es sinnvoll, direkt bei der Familienkasse nachzufragen. Manchmal gibt es Bearbeitungsrückstände oder technische Probleme, die schnell gelöst werden können. Ein Anruf oder eine schriftliche Anfrage per E-Mail oder Post kann Klarheit bringen.
  3. Falls ein Antrag abgelehnt wurde, schriftlichen Einspruch einlegen: Falls die Familienkasse den Antrag auf Weiterzahlung abgelehnt hat, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen. Dies sollte schriftlich erfolgen und idealerweise mit Belegen ergänzt werden, die den Anspruch untermauern.
  4. Nachzahlungen anfordern: Falls die Zahlung nur vorübergehend gestoppt wurde, besteht oft die Möglichkeit einer Nachzahlung. In solchen Fällen sollte man die Familienkasse bitten, die rückständigen Beträge nachträglich auszuzahlen. Wichtig ist, dass alle notwendigen Nachweise vorliegen.

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